AGB - ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Stand: Januar 2025
1. ALLGEMEINES
Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (im Folgenden kurz „AGB“ genannt) gelten für sämtliche mit Marlon Lira, Vinschgaustr. 93/A, 39020 Partschins (BZ) ITALY, IVA-Nr.: 03216780217 (im Folgenden kurz „DJ Marlon“ genannt) abgeschlossenen Verträge. Die vorliegenden AGB regeln die Inanspruchnahme der von Dj Marlon angebotenen Dienstleistungen, (im Folgenden kurz „Leistungen“ genannt), durch die Auftraggeber (im Folgenden kurz „Auftraggeber“ genannt), sowie die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten von Dj Marlon und dem Auftraggeber. Italienisches Recht mit Gerichtsstand Bozen gilt als vereinbart.
Mit der Unterschrift der Vereinbarung oder der ersten Annahme von Leistungen erkennen die Auftraggeber die Geltung dieser AGB an. Die Auftraggeber bestätigen zudem, dass sie die AGB zur Kenntnis genommen und verstanden haben. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit DJ Marlon, um wirksam zu sein. Dj Marlon stellt sicher, dass seine AGB in der jeweils geltenden Fassung in den Buchungen angeführt sind. Mündliche Nebenabreden zwischen Dj Marlon und den Auftraggebern sind unwirksam.
Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt. Dj Marlon ist berechtigt, vorliegende AGB jederzeit zu ändern. Für bereits abgeschlossene Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen AGB als vereinbart.
2. ANGEBOT & LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Dj Marlon bietet seinen Auftraggebern seine Leistung als Mobiler DJ inklusive Bereitstellung von Ton- und Lichttechnik.
DJ Marlon hat bei der Erfüllung des Auftrags innerhalb der Vorgaben des Auftraggebers freie Gestaltungsfreiheit.
Der konkrete gebuchte Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot.
Die von DJ Marlon erstellten Angebote enthalten in der Regel eine verbindliche Angebotsbindungsfrist, die im jeweiligen Angebot angegeben ist. Unverbindliche Reservierungen sind ausgeschlossen. Eine Buchung erfolgt ausschließlich nach schriftlichem Vertragsabschluss.
3. BUCHUNG UND VERTRAG
Die Buchung erfolgt ausschließlich in schriftlicher Form und umfasst zwei Schritte:
1. Angebotsbestätigung:
Der Auftraggeber bestätigt das Angebot über das Online-Kundenportal, indem die gewünschten Pakete ausgewählt und gekennzeichnet werden.
2. Buchungsvertrag:
Die in der Angebotsbestätigung ausgewählten Leistungen werden unverändert in den Buchungsvertrag übernommen. Der Buchungsvertrag kann entweder digital über das Online-Kundenportal ausgefüllt und versendet oder als PDF-Formular per E-Mail zugeschickt werden. Der Vertrag gilt als verbindlich abgeschlossen, sobald der Buchungsvertrag vom Auftraggeber unterzeichnet und an DJ Marlon übermittelt wurde, sofern die im Vertrag angegebene Terminreservierungsgebühr (Angeld), falls vorgesehen, geleistet wurde und DJ Marlon die schriftliche Buchungsbestätigung ausgestellt hat. Ein rechtsgültig geschlossener Vertrag mit Unternehmen, Organisationen oder anderen juristischen Personen bleibt auch für deren Rechtsnachfolger verbindlich.
4. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG / AUSFALLKOSTEN
Der Auftraggeber hat grundsätzlich das Recht, zu den nachstehenden Bedingungen jederzeit von der abgeschlossenen Vereinbarung zurückzutreten:
bis 180 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 30% der vereinbarten Gage
179 bis 90 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 50% der vereinbarten Gage
89 bis 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 75% der vereinbarten Gage
bei weniger als 30 Tage vor der Veranstaltung: 100% der vereinbarten Gage
Ein Rücktritt bei kurzfristigen Buchungen wo zwischen Buchung und Veranstaltungstermin weniger als 30 Tage liegen, werden folgende Ausfallkosten berechnet:
bis 2 Tage nach Buchungsbestätigung: frei
ab dem 3. Tag nach Buchungsbestätigung: 100% der vereinbarten Gage
Erfolgt keine schriftliche Stornierung durch den Auftraggeber, wird das gesamte vereinbarte Entgelt in Rechnung gestellt.
Ausnahme: Sollte der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten, jedoch einen neuen Termin für dieselbe Veranstaltung und mit demselben Auftragsvolumen vereinbaren, werden die Ausfallkosten gesondert geregelt.
In keinem Fall hat der Auftraggeber Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Terminreservierungsgebühr.
Die nachträgliche Reduzierung des Leistungsumfangs durch den Auftraggeber gilt nicht als Rücktritt und hat keinen Einfluss auf die Zahlungspflicht der ursprünglich vereinbarten Gage.
Ein Rücktritt von Dj Marlon ist möglich wenn:
a) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität der Auftraggeber bestehen und diese auf Begehren von Dj Marlon keinen Honorarvorschuss leisten.
b) über das Vermögen der Auftraggeber ein Konkurs-, oder Ausgleichsverfahren eröffnet, oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens abgewiesen wird, oder wenn die Auftraggeber ihre Zahlungen einstellen.
Im Falle einer Vertragsauflösung bleiben allfällige Schadenersatzansprüche von Dj Marlon unberührt.
5. ARBEITSBEDINGUNGEN
Anfahrt: Der Auftraggeber stellt eine direkte Zufahrt zur Veranstaltungsstätte sowie einen kostenlosen DJ-Parkplatz zur Verfügung. Er kümmert sich zudem um evtl. anfallende Zufahrtgenehmigungen (z.B. Fußgängerzonen, Privatstraßen oder öffentlich gesperrte Zufahrtsstraßen). Der Auftraggeber haftet alleine für nicht eingeholte Genehmigungen und die dadurch verursachten Kosten.
Auf- und Abbau des Equipments: Der Auf- und Abbau der Ton- u. Lichtanlage erfolgt (sofern nicht explizit anders vereinbart) direkt vor und nach dem Einsatz von Dj Marlon. Der Auftraggeber sorgt für genügend abgesicherte Stromanschlüsse (wenn möglich zwei getrennte Stromkreise mit je 220V) und ausreichend Stellfläche für das Equipment. Der Platzbedarf liegt – raumbedingt – zwischen 5 und 10 m².
Veranstaltungsort:
a) Der Veranstaltungsraum sowie der Arbeitsplatz müssen sauber, trocken und frei von Staub oder Schmutz sein, um eine sichere und reibungslose Durchführung der Veranstaltung zu gewährleisten.
b) Spielt Dj Marlon im Freien, trägt alleine der Auftraggeber das Witterungsrisiko. Der Arbeitsplatz und das Equipment müssen bei Veranstaltungen im Freien vollständig überdacht und vor Regen, direkter Sonneneinstrahlung und anderen Witterungseinflüssen geschützt sein. Bei Temperaturen unter 10 Grad C° oder über 25 Grad C° sorgt der Auftraggeber für einen wohltemperierten bzw. klimatisierten Arbeitsplatz für Dj Marlon und sein Equipment. Bei witterungsbedingtem Ausfall hat der Auftraggeber die gesamte vertraglich vereinbarte Gage zu zahlen.
Verpflegung: Der Auftraggeber trägt Sorge dafür, dass Dj Marlon und ggf. seine Begleitperson (Aufbauhilfe) vor, während und nach dem Auftritt ausreichend alkoholfreie Getränke und eine Mahlzeit kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
Nächtigungsspesen: Liegt der Veranstaltungsort mehr als 100 km von Partschins (einfache Strecke) entfernt, stellt der Auftraggeber ein Einzel- oder Doppelzimmer der Kategorie 3 Sterne oder höher bereit, das mit WC, Dusche und Frühstück ausgestattet ist.
6. HAFTUNG / LEISTUNGSVERHINDERUNG
Der Auftraggeber haftet in vollem Umfang gegenüber Dj Marlon für alle Schäden, die durch ihn selber, seine Erfüllungsgehilfen, Gäste oder Besucher der Veranstaltung an Ton- und Lichttechnik oder sonstigem Equipment des Dj Marlon verursacht werden. Für während einer Veranstaltung auftretende Personen- und Sachschäden haftet ausschließlich der Auftraggeber, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens Dj Marlon verursacht wurde.
Treten Konflikte unter den Gästen oder Sicherheitsrisiken auf, die die persönliche Sicherheit von DJ Marlon oder den Schutz seines Equipments gefährden, ist DJ Marlon berechtigt, das Programm zu unterbrechen oder abzubrechen. In einem solchen Fall besteht kein Anspruch des Auftraggebers auf Schadenersatz oder Minderung der vereinbarten Gage. Schäden am Equipment werden von DJ Marlon dokumentiert und dem Auftraggeber zeitnah gemeldet.
Dj Marlon haftet nicht durch Leistungsverhinderung durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände bzw. äußere Einflüsse wie z.B. höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Auftraggeber, Stromausfall-/Stromschwankungen, längere Unterbrechungen oder Verzögerungen durch z.B. Reden, Spiele, Einlagen und/oder Videopräsentationen der Gäste, Unterbrechungen oder kompletter Abbruch der Veranstaltung aufgrund von Beschädigung am Equipment des Dj Marlon durch Gäste oder Servicekräfte etc.
Bei bereits vorhandener oder installierter Ton- und/oder Lichttechnik welche nicht von Dj Marlon gestellt ist, übernimmt Dj Marlon keine Garantie oder Haftung für die einwandfreie Funktionstüchtigkeit der Anlage. Eventuelle schlechte Qualität der Beschallung o.ä. sind auf die bereits installierte Technik zurückzuführen.
Dj Marlon übernimmt generell keine Haftung für eventuelle Gehörschäden bei den Kunden, Gästen oder Servicekräften. Achten Sie bitte auf Ihre Kinder und Kleinkinder und halten Sie ausreichend Abstand von den Lautsprechern.
Der Auftraggeber hat bei den vorgenannten Gründen – und solchen die diesen sinngemäß zuzuordnen sind – kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, Schadenersatz oder Zurückhaltung/Minderung der vereinbarten Gage.
Dj Marlon schuldet dem Auftraggeber keinen generellen Erfolg der Veranstaltung, noch berechtigt eine subjektive Wahrnehmung einer ermangelten Stimmung zu Schadenersatz oder Zurückhaltung/Minderung der vereinbarten Gage.
Bei anderen wichtigen Gründen, wie z.B. Krankheit, Unfall oder Tod, die zu einem Leistungsausfall von Dj Marlon führen können (außer Unfall und Todesfall) ist Dj Marlon bemüht, für einen entsprechenden Ersatz-DJ zu sorgen. Ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.
7. TERMINRESERVIERUNGSGEBÜHR (ANGELD) / ZAHLUNGEN
Die Zahlungsmodalitäten gelten laut Angebot. Die Terminreservierungsgebühr ist innerhalb von 5 Tagen nach Auftragserteilung per Überweisung oder Barzahlung auf das angegebene Konto von DJ Marlon zu entrichten. Der Restbetrag der Gage ist ohne Abzüge und ausschließlich wie folgt an Dj Marlon zu zahlen:
Barzahlung vor / während / am unmittelbaren Ende einer Veranstaltung
Überweisung im Voraus auf ein von Dj Marlon genanntes Konto bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn
Überweisung nach Ende der Veranstaltung unter Einhaltung der angegebenen Zahlungsfrist auf ein von Dj Marlon genanntes Konto (nur für Firmen und Unternehmen)
8. ANMELDUNG UND GEBÜHREN
Der Auftraggeber stellt sicher, dass für die Veranstaltung keine behördlichen oder rechtlichen Hindernisse bestehen und dass alle Genehmigungen und Anmeldungen (SIAE) rechtzeitig eingeholt wurden, sowie sämtliche Auflagen eingehalten werden. Alle anfallenden Gebühren für die SIAE trägt der Auftraggeber und führt diese direkt an die zuständigen Stellen ab.